AGBs
Lieferungs-und Geschäftsbedingungen
Schaumburger Druckhaus KG Bückeburg
§1 Geltung
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Schaumburger Druckhaus KG Bückeburg incl. allen Fachabteilungen, insbesondere Bach20 - Agentur für visuelle Kommunikation, easy-site/ecosite - Webdesign und Webprogrammierung - (im folgenden SD KG genannt) und seinen Kunden.
Jeder Kunde wird vor Auftragsvergabe an die SD KG auf diese AGB hingewiesen, sie ist Bestandteil jedes Geschäftsvorgangs und ist zu den Geschäftszeiten der SD KG sowie im Internet einsehbar. Mit Auftragsvergabe an die SD KG akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens der SD KG.
§2 Preise
2.1 Alle von der SD KG genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und sind Preise mit Bar- bzw. Lastschriftkonditionen.
Bei Aufträgen mit längeren Zahlungszielen wird der tatsächliche Preis für das Produkt bzw. die Dienstleistung bereits im Angebot der SD KG genannt und gilt mit der Auftragserteilung an die SD KG.
2.2 Alle Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Solche zusätzlichen Leistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers von der SD KG gegen gesonderte Berechnung der dabei anfallenden Kosten unter Zugrundelegung geschäftsüblicher Sorgfalt - jedoch grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers - erbracht.
§3 Zahlung
3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Bar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Lieferung gegen Lastschrift oder offene Rechnung vereinbart wurde. Bei Zahlung durch Lastschriftverfahren gewährleistet der Auftraggeber der SD KG -bereits zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe- die für die Bezahlung des Auftragswertes nötige Deckung des von ihm für die SD KG zur Lastschrift freigegebenen Kontos. Der Auftraggeber trägt alle durch Nichterfüllung bzw. Rückberechnung einer Lastschrift entstehenden Kosten. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches bleibt der SD KG vorbehalten.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Skonto wird nicht gewährt.
Wechsel werden von der SD KG nicht akzeptiert.
3.3 Schecks werden nur zahlungshalber - nicht erfüllungshalber - von der SD KG angenommen. Die mit der Scheckzahlung für die SD KG verbundenen Fremdkosten tragen Auftraggeber und ggf. Scheckaussteller gesamtschuldnerisch. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß Schecks vorgelegt, vom bezogenen Bankinstitut aber nicht oder nur teilweise bezahlt werden. In diesem Fall ist die SD KG grundsätzlich berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,-- Euro zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches bleibt der SD KG vorbehalten. Die nachträgliche Sperre eines Schecks, der zum Ausgleich einer Rechnung hingegeben wurde, gilt, wenn durch seine Hingabe die Aushändigung der bestellten Dienstleistungen und Waren Zug um Zug bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konditionalstrafe in Höhe des Scheckbetrages (Zahlbetrag des nachträglich gesperrten Schecks) aus.
3.4 Bei allen Aufträgen kann angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
3.5 Bei Erstaufträgen gilt grundsätzlich Barzahlung, Kartenzahlung, Vorkasse, Nachnahme oder unwiderrufliche Lastschrift von dem vom Auftraggeber benannten Konto als vereinbart.
3.6 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die SD KG Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der SD KG auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
3.7 Bei Zahlungsverzug sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens seitens der SD KG wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§4 Lieferung, Versand und Mindermengenaufschlag
4.1 Die Auslieferung der Ware ist innerhalb des LK Schaumburg-Lippe ab einem Auftragswert von Netto 250,- Euro zzgl. gesetzl. MwSt. für den Auftraggeber kostenfrei. Unter 250,- Euro Nettowarenwert wird der Versandkostenanteil nach Zeit und Aufwand berechnet.
4.2 Bei Versand von Waren, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person/Firma übergeben worden ist. Mit der Auslieferung bzw. dem Versand der von der SD KG erstellten Werke und Leistungen beauftragt die SD KG - zwar auf eigene Rechnung, jedoch grundsätzlich und ausschließlich im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers - dritte Unternehmen (Deutsche Post, Speditionen und Kuriere), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch die SD KG ausgeschlossen ist. Dieses gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn, die Auslieferung beim Lieferungsempfänger lässt sich auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht verwirklichen und der SD KG ist hieran ein auf Vorsatz oder zumindest grober Fahrlässigkeit beruhendes Verschulden nachzuweisen. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten aus diesem Grunde entstehen, haftet die SD KG maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.3 Den Mengen-Postversand als Bestandteil eines Auftrages führt die SD KG nur für registrierte, am Ausweisverfahren der Deutschen Post teilnehmende, Auftraggeber und somit auf deren Rechnung durch. Es gilt hierbei ebenfalls die in 4.2 beschriebene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung der SD KG.
4.4 Bei einem Auftragswert unter 50,- Euro Nettowarenwert wird ein Mindermengenaufschlag von 10,- Euro auf die Nettorechnungssumme erhoben.
§5 Auskünfte, Angebote, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung, Widerspruchsfrist, Lieferzeiten, Produktionsfreigabe, Storno und Rechnungsstellung
5.1 Auskünfte durch die SD KG, vor allem telefonische Auskünfte, erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Insbesondere offenkundiger Irrtum ist vorbehalten.
5.2 Die in schriftlichen Angeboten von der SD KG genannten Preise und Bedingungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung für SD KG freibleibend.
5.3 Ein Auftrag an die SD KG gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber oder sein zur Geschäftsführung Bevollmächtigter dem Angebot von SD KG rechtsverbindlich schriftlich zustimmt, spätestens jedoch wenn von der SD KG die Auftragsbestätigung per Fax oder email erhält und nicht, am Versandtag der Auftragsbestätigung, schriftlich widerspricht.
Bei Eilaufträgen, deren Liefertermin weniger als 24 Stunden beträgt, gilt eine Widerspruchsfrist von 1 Stunde.
5.4 Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von der SD KG fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.
5.5 Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
5.6 Allen Druckaufträgen ist grundsätzlich ein Ausdruck beizufügen bzw. per Fax zu übermitteln. Ausdrucke oder Proofs des Auftraggebers dienen lediglich der Prüfung der von ihm zur Verfügung gestellten Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch die SD KG keine Verbindlichkeit. Proofs werden nur als verbindlich anerkannt, wenn sie von der SD KG erstellt wurden.
5.7 Die Lieferzeit gilt nach Vereinbarung und damit nach Eingang aller zum Satz sowie zur Produktion bzw. zum Druck notwendiger Unterlagen, also erst nach Prüfung der Entwürfe, Druckvorlagen, Andrucke, Farbmuster etc. durch den Auftraggeber. Eine endgültige Produktions- bzw. Druckfreigabe liegt erst vor, wenn alle -auch nachträgliche- Änderungswünsche des Auftraggebers eingearbeitet und endgültig von diesem bestätigt sind.
Die Lieferzeit beginnt am Tag der endgültigen Produktions- bzw. Druckfreigabe durch den Auftraggeber und endet bei Abholung am Tag der Fertigstellung oder am Tag der Auslieferung an eine Geschäftsstelle der SD KG oder am Tag des Post- oder Datenversandes bzw. bei Webdesign- und Webprogrammierungen am Tag der Onlinestellung durch die SD KG.
Holt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb von acht Werktagen nach Fertigstellungsanzeige ab, oder nimmt er die Ware bei Lieferung per Versand nicht sofort an oder kann diese nicht zugestellt werden oder wird durch Post oder Spediteur nicht zugestellt, gilt die Ware trotzdem als geliefert und die SD KG ist berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers (auch bei einem Spediteur/Lagerhaus) einzulagern.
5.8 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung von Terminen durch die SD KG sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung dieser Termine ist der SD KG eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellte und bereits abgenommene Lieferungen oder Leistungen können von der SD KG dennoch berechnet werden.
5.9 Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von §361 BGB sind nur gültig, wenn sie von der SD KG schriftlich als Fixtermin (auch "Festtermin" oder "verbindlicher Termin") bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag auf den Angebotspreis wirksam zustande. Fixtermine gelten grundsätzlich ab Werk. Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellte und bereits abgenommene Lieferungen oder Leistungen können von der SD KG dennoch berechnet werden. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung von Fixterminen entstehen, haftet die SD KG maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.10 Bei Storno eines Auftrags nach Erteilung oder bei fehlender Datenanlieferung bis zum vereinbarten Termin ist die SD KG berechtigt, eine Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro zu berechnen. Übersteigen die von der SD KG bereits erbrachten Leistungen bzw. Maschinenausfallkosten diesen Betrag, so wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen abgerechnet.
5.11 Von der SD KG erstellten Abrechnungen bzw. Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Die SD KG kann ggf. innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Empfänger eine neue, berichtigte Rechnung erteilen.
5.12 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Empfänger gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungspositionen bei der SD KG gerügt. Nach Ablauf dieser 14-Tages-Frist ist eine vom Auftraggeber gewünschte Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für jedwelche gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Für Rechnungsänderungen innerhalb dieser Frist, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden, berechnet die SD KG, sofern sie dafür keine Verantwortung trägt, eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 10,-- Euro.
5.13 Die in 5.11 und 5.12 genannten Fristsetzungen berühren nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
5.14 Aufträge bzw. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
§6 Betriebsstörungen
Betriebsstörungen, sowohl bei der SD KG als auch bei am Auftrag beteiligten Lieferanten, verursacht durch alle Fälle höherer Gewalt, Streik, Kraftmangel, etc. oder bei Versagen der notwendigen Maschinen und Verkehrsmittel, befreien die SD KG von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und ggf. auch des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die SD KG für einen etwaigen Schaden oder auch Folgeschäden zur Verantwortung zu ziehen.
§7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der SD KG. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Gewerbebetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von der SD KG gegen den Auftraggeber Eigentum der SD KG bleibt.
7.2 Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an die SD KG ab. Die SD KG nimmt die Abtretung hiermit schon jetzt an.
7.3 Bei Be- oder Weiterverarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist die SD KG als Hersteller gemäß §950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Weiterverarbeitung beteiligt, ist der Eigentumsanteil der SD KG auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
7.4 Der SD KG steht an vom Auftraggeber angelieferten Daten, Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu.
§8 Haftung und Gewährleistung
8.1 Die SD KG haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei nachgewiesener schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Ware, der Warenlieferung, Dienstleistungserstellung oder durch von der SD KG vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte bzw. Dienstleistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Mängel an Produkten bzw. Dienstleistungen der SD KG sind binnen 03 Werktagen nach Eingang der Lieferung (bei Teillieferungen bereits bei der ersten Lieferung) schriftlich mitzuteilen.
8.3 Bei fristgerechter Mitteilung und tatsächlichem Vorliegen berechtigter Mängel hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung. Im Falle der Unmöglichkeit der Nachbesserung oder nach erfolgloser dreimaliger Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Neudruck, jedoch nur bei Rückgabe der kompletten Lieferung oder auf Neudruck in Höhe der zurückgegebenen Teilmenge. Die SD KG haftet maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
§9 Gewährleistung für versteckte Mängel
Für versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Prüfung der Lieferung nicht zu erkennen sind, haftet die SD KG nur im Falle der Verursachung durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz seitens der SD KG maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Alle weiteren Ansprüche sind auch hier ausgeschlossen.
§10 Gewährleistung bei Veredelungsarbeiten
10.1 Bei Veredelungsarbeiten sind Vorlieferanten keine Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen der SD KG. Vorlieferanten gelten auch dann nicht als Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen, wenn sie von der SD KG ausgewählt und/oder beauftragt worden sind.
10.2 Die SD KG haftet nicht für Schäden, welche Vorlieferanten und/oder Zuarbeiter zu verantworten haben, es sei denn, daß die SD KG ein eigenes Verschulden an dem Schaden trifft, allerdings nur dann wenn dieses eigene Verschulden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist und dieses der SD KG nachgewiesen werden kann. Die SD KG haftet dann maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
10.3 Für das sogenannte Auswahlverschulden sowie für das sogenannte Organisationsverschulden haftet die SD KG maximal bis zur Höhe des Auftragswertes und nur dann, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
10.4 Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder eine Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die SD KG nicht für die dadurch verursachten Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
§11 Sonstige Gewährleistungen
11.1 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck, auch wenn die Andrucke von der SD KG erstellt wurden. Bei Digitaldruckverfahren können technisch bedingte Abweichungen innerhalb der Auflage oder bei Nachdruck im Vergleich zum vorhergehenden Auftrag ebenfalls nicht beanstandet werden.
11.2 Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch die SD KG erstellten Proof oder Andruck abgenommen, so ist die SD KG von jeglicher Haftung frei. Reklamationen, egal welcher Art, werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt.
11.3 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die SD KG nur in Höhe der eigenen Ansprüche gegen den Lieferanten. Dieses gilt nicht bei Anlieferung des Materials durch den Auftraggeber.
11.4 Geringfügige bzw. produktionsbedingte Abweichungen in der Beschaffenheit des Materials oder Farben berechtigen nicht zur Beanstandung.
11.5 Für die Lichtechtheit, Veränderlichkeit oder Abweichungen der Papiere, Folien, Farben, Bronzen sowie die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen, Imprägnierungen etc. übernimmt die SD KG keine Haftung und verweist hiermit auf die Lieferungs- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lieferanten.
§12 Mehr- oder Minderleistungen
Grundsätzlich liefert die SD KG die bestellte Liefermenge. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage ist jedoch zulässig und kann nicht beanstandet werden.
Bei Lieferungen von mehrfarbigen Drucken ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15% der bestellten Auflage zulässig und kann nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000kg auf 15%.
§13 Eigentum
Die von der SD KG zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Daten, Medien, Zwischenerzeugnisse, Betriebsmittel und -gegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithografien, Repros, Druckplatten und Computerdaten, bleiben, auch wenn sie gesondert oder anteilig berechnet werden, Eigentum der SD KG und werden nicht ausgeliefert, sofern nicht mit Auftragsvergabe abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
§14 Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden und stellt -mit der Auftragsvergabe an die SD KG- die SD KG von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
§15 Urheberrecht und Copyright der SD KG
15.1 Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung und Weiterverwendung -Copyright- in jedwelchem Verfahren und zu jedwelchem Verwendungszweck an Skizzen, Entwürfen, Layouts, Fotografien, Bild- und Textmarken, Programmierungen und Konzepten der SD KG sowie den daraus entstandenen Computerdaten und Druckerzeugnissen verbleibt ausdrücklich bei der SD KG.
15.2 Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
15.3 Der Druck, Nachdruck oder Vervielfältigung sowie die Weiterverwendung auch in abgeändeter Form, gleichgültig in welchem Verfahren, aller von der SD KG erstellten Arbeiten, Dienstleistungen und Produkte sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung seitens der SD KG gegen Entgelt zulässig.
Im Falle unerlaubten Verwendung, inbesondere bei Nachdruck, zahlt der Auftraggeber 30% des seinerzeitigen Auftragswertes anteilsmäßig bezogen auf die Quantität der unerlaubten Verwendung. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches bleibt der SD KG vorbehalten.
§16 Wiederverwendung von Daten und Materialien
16.1 Die SD KG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Daten und Materialien zu archivieren.
Die Archivierung von Daten und Materialien erfolgt nur im Falle einer gesonderten, ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert berechnet. Die SD KG haftet dann für Schäden maximal in Höhe des Materialwertes und nur dann, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
16.2 Die Suche von Daten aus dem Archiv der SD KG, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Verwendung (Bearbeitung im Hause oder Versand) wird pauschal mit 25,00 Euro für jeden archivierten Produktions- bzw. Druckauftrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
16.3 Der Versand von Daten an den Auftraggeber oder an einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den aktuellen Entgelten für Porto-, Fracht-, Kurier- Datentransferkosten lt. Preisliste von der SD KG.
§17 Vom Auftraggeber beschafftes Material und gestellte Daten und Vorlagen
17.1 Die SD KG ist nicht verpflichtet, Daten und Materialien zu prüfen.
Die SD KG übernimmt bei Eingang der vom Auftraggeber gelieferten Daten und Materialien keine Haftung für dessen Richtigkeit, Beschaffenheit oder Richtigkeit der Menge. Bei größeren Mengen
ist die SD KG berechtigt, die Kosten für Prüfung, Zählung und ggf. Lagerung vom Auftraggeber gesondert zu berechnen.
17.2 Bei Zuverfügungstellung von Papieren und Kartonagen durch den Auftraggeber bleiben das Verpackungsmaterial und die produktionsbedingten Abfälle bei Druckzurichtung und Fotodruck, durch Beschnitt, Stanzen etc. Eigentum der SD KG. Die SD KG ist berechtigt, evtl. Entsorgungskosten für diese Abfälle dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
17.3 Datenträger und übertragene Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der SD KG. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
17.4 Bei Datenübertragungen und -übergaben hat der Auftraggeber nachweisbar und vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen und haftet, bei Nachweis der Verursachung von Schäden an den Computeranlagen und -daten der SD KG für alle entstehenden Kosten sowie für Ausfallkosten. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches bleibt der SD KG vorbehalten.
17.5 Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die SD KG ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Kopien anzufertigen.
17.6 Die SD KG ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Daten und Materialien zu archivieren. Eine Archivierung gelieferter Daten und Materialien erfolgt nur im Falle einer gesonderten, ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert berechnet. Die SD KG haftet nur dann für Schäden maximal in Höhe des Materialwertes und nur dann, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
17.7 Die SD KG ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten - insbesondere Arbeiten an angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers - ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes - mindestens aber 50,-- Euro - übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
17.8 Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Datenträger, Satzvorlagen, Manuskripte, Fotografien und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages/Lieferung der Ware nicht binnen 14 Tagen vom Auftraggeber abgefordert wurden, übernimmt die SD KG keine Haftung für Beschädigung oder Verlust.
17.9 Der Versand bzw. Rückversand von zuvor angelieferten Daten an den Auftraggeber oder an einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den aktuellen Entgelten für Porto-, Fracht-, Kurier- Datentransferkosten lt. Preisliste von der SD KG.
§18 Entwürfe, Skizzen, Layouts, Konzepte
18.1 Die SD KG berechnet grundsätzlich alle Entwürfe, Skizzen, Layouts, sowie Datenübertragungen, konzeptionelle Tätigkeiten und Fotografien zu Konzept-, Entwurf- und Layout- Programmier- und Druckzwecken, auch wenn der daraus resultierende Produktionsauftrag nicht erteilt wird, nach Zeit und Aufwand.
18.2 Arbeiten und Dienstleistungen, insbesondere konzeptionelle Tätigkeiten für Programmierungen, Entwürfe von Firmenerscheinungsbildern, Logos, werbenden Druckerzeugnissen, wie Prospekte und Kataloge etc., werden bei Nichtzustandekommen des daraus resultierenden Produktionsauftrages nach Zeit und Aufwand, jedoch mindestens mit einer Pauschale von 500,- Euro von der SD KG berechnet. §13 (Eigentum) und §15 (Urheberrecht und Copyright) bleiben auch bei Zahlung dieser Pauschale davon unberührt.
§19 Autorenkorrektur und Produktionsfreigabe
19.1 Bei Produktionsaufträgen in Kombination mit vorhergehender Computerarbeit übernimmt der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Korrekturabzuges und der damit verbundenen Freigabe zur Produktion die volle Verantwortung für die Richtigkeit der gesetzten Bilder, Daten und deren Positionen.
19.2 Bei der Durchsicht des Korrekturabzuges hat der Auftraggeber gut erkennbar auf evtl. Satz-, Rechtschreib- oder Positionsfehler etc. hinzuweisen bzw. mit Unterschrift die Produktions- bzw. Druckfreigabe zu bestätigen. Das gilt auch für geringfügige Produktionsaufträge.
19.3 Bei Übersendung von Daten zur Produktion gilt die Produktions- bzw. Druckfreigabe vom Auftraggeber durch Einsendung eines Ausdrucks der von ihm gelieferten Druckdaten automatisch als erteilt, es sei denn sie ist in Auftrag und Auftragsbestätigung durch Unterschrift des Auftraggebers auf einem von der SD KG erstellten Proof oder durch Abzeichnung des Andrucks an der Druckmaschine vereinbart.
19.4 Die Produktions- bzw. Druckfreigabe kann nur im Ausnahmefall auch ohne Einlieferung eines Ausdrucks der Druckdaten erteilt werden, wenn der Auftraggeber dies schriftlich, mündlich - auch fernmündlich - gegenüber der SD KG oder einem Bevollmächtigten so erklärt.
19.5 Bei nachträglichen Auftragsänderungen oder Stornierungen, insbesondere bei Änderungen oder Stornierungen nach Produktionsfreigabe ist die SD KG berechtigt, alle hierdurch entstandenen Kosten für Maschinenstillstand, Digitalisierung, Film- und Druckplattenerstellung etc. sowie auch Spesen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg o.ä.). Solche Änderungen werden pauschal mit 05,00 Euro je Änderung berechnet.
§20 Firmentext und Logo
Die SD KG ist berechtigt, seinen Firmentext und/oder sein Firmenzeichen/-Logo auf Produkte aller Art anzubringen, sowie den Auftraggeber in die Referenzliste für Eigenwerbung auch mit Abdruck der/des durch die SD KG erstellten Produkte/Produktes einzutragen. Bei der Erstellung von Broschüren, Heften, Zeitungen, Internetpräsenzen etc. hat die SD KG das Recht, mit allen, seinen zum Auftrag gehörenden, Tätigkeiten im Impressum adäquat erwähnt zu werden.
§21 Mündliche Abmachungen
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung seitens der SD KG.
§22 Erfüllunsort/Gerichtsstand/Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Bückeburg.
§23 Salvatoriche Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Bückeburg, den 01.01.2006
E. Klaubert
Schaumburger Druckhaus KG Bückeburg
SCHAUMBURGER DRUCKHAUS | BACH20 | easy-site® | eco-site® | druckdas!® | EUROPE-DISPLAYS.COM® sind Fachabteilungen der Schaumburger Druckhaus KG. Ihre Bezeichnungen und Erscheinungsweisen sind als Marke sowie in Wort und Form urheberrechtlich geschützt.(1994 ... 2009)
tratutti® ist eine Marke der Schaumburger Druckhaus KG. Bezeichnung und Erscheinungsweise ist als Marke sowie in Wort und Form urheberrechtlich geschützt. (071201)
EHRENSEITEN® ist eine Marke der Schaumburger Druckhaus KG. Bezeichnung und Erscheinungsweise ist als Marke sowie in Wort und Form urheberrechtlich geschützt. (090201)
tagadress® ist eine Marke der Schaumburger Druckhaus KG. Bezeichnung und Erscheinungsweise ist als Marke sowie in Wort und Form urheberrechtlich geschützt. (090201)
MisterCody®, MissCody®, LittleCody®, CodyCompany® sind Marken der Schaumburger Druckhaus KG. Bezeichnung und Erscheinungsweise ist als Marke sowie in Wort und Form urheberrechtlich geschützt. (090201)
Alles ist einfach!® ist ein Werbeslogan der Schaumburger Druckhaus KG. Bezeichnung und Erscheinungsweise ist als Marke sowie in Wort und Form urheberrechtlich geschützt. (1998)
Mit Liebe gemacht® ist ein Werbeslogan der Schaumburger Druckhaus KG. Bezeichnung und Erscheinungsweise ist als Marke sowie in Wort und Form urheberrechtlich geschützt. (2004)
Ursprungsfassungen von 1994, 1995, 1998, 2000, 2002, 2004 | Status: 090201
Bückeburg, E. Klaubert, SD KG
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